Mindestlohn – NEIN! – Basisgeld – JA!

Aktuell ist Lukas Krämer mit der Aktion #StelltUnsEin auf change.org sehr erfolgreich. Im Rahmen der Aktion fordert er den Mindestlohn für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und die Möglichkeit, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Er sagt, man zahlt „mir und meinen Kolleg*innen für unsere Arbeit nur 1,35 Euro die Stunde“. Wir sagen: Ja, da hat er Recht – 1,35 Euro Stundenlohn sind viel zu wenig. Auch Werkstatträte Deutschland e.V. kritisiert seit langer Zeit die furchtbare Bezahlung der Werkstattbeschäftigten.

Gleichzeitig sagen wir aber auch: Der Mindestlohn ist nicht der richtige Weg!

Und wir sagen auch warum:

Werkstattbeschäftigte sind in Werkstätten in einem sogenannten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis beschäftigt. Viele Schutzrechte von Werkstattbeschäftigten wie Arbeitsplatzgarantie, keine Leistungsverpflichtung und eine praktische Unkündbarkeit liegen in diesem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis begründet. Wer den Mindestlohn fordert, fordert gleichzeitig den regulären Arbeitnehmer*innenstatus für WfbM-Beschäftigte und damit den Verlust dieser Schutzrechte.

Ebenso wird häufig die hohe Arbeitsbelastung in den Werkstätten kritisiert. Die Arbeitsbelastung würde aber mit der Einführung des Mindestlohns weiter steigen, da der Mindestlohn von der Werkstatt erwirtschaftet werden muss. Der Charakter der Werkstatt würde sich komplett verändern, da der Arbeitsdruck weiter steigen würde - viele Werkstattbeschäftigte wissen aus eigener Erfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wohin das führen kann.

Lukas Krämer schreibt in seiner Petition, dass die Werkstätten acht Milliarden Umsatz im Jahr machen – das hört sich nach sehr viel an. Man muss sich das aber sehr genau anschauen, um es zu verstehen. Nur ein Teil des Umsatzes kommt aus der wirtschaftlichen Tätigkeit der Werkstatt. Der größere Teil wird von den Kostenträgern an die Werkstätten gezahlt, um Personal- und Sachkosten zu decken. Von dem Umsatz aus der wirtschaftlichen Tätigkeit werden - das ist verpflichtend - mindestens 70% an die Beschäftigten ausgezahlt.

Wir wissen, dass die wirtschaftliche Situation in den Werkstätten sehr unterschiedlich ist. Die Auszahlung des Mindestlohns ist nicht in jeder Werkstatt ohne weiteres möglich. Unabhängig davon ist Werkstatträte Deutschland der Meinung, dass Werkstätten transparenter werden müssen – insbesondere auch im Hinblick auf ihre finanzielle Situation.

Weil wir die Schutzrechte behalten wollen, weil wir die Arbeitsbelastung in der Werkstatt nicht noch erhöhen wollen, weil sich die finanzielle Situation für Werkstattbeschäftigte aber unbedingt verbessern muss, fordern wir: Das Basisgeld!

Das Basisgeld ist ein Vorschlag von Werkstatträte Deutschland e.V. für eine bessere Bezahlung von dauerhaft voll erwerbsgeminderten* Menschen, also auch von Werkstattbeschäftigten. Die Idee wurde ausschließlich von Werkstattbeschäftigten entwickelt. Das Basisgeld sieht vor, dass jeder berechtigte Mensch pro Monat einen Betrag erhält, der bei 70% des deutschen Durchschnitteinkommens liegt. Das Basisgeld würde aus öffentlichen Mittel bezahlt werden. Grundsicherung und ähnliche Transferleistungen würden dann wegfallen. Zusätzlich würden aber Kosten, die aufgrund der Behinderung anfallen zusätzlich gezahlt werden. Menschen, die zum Beispiel in der WfbM arbeiten, hätten die Möglichkeit sich noch etwas dazu zu verdienen. Mehr dazu kann hier nachgelesen werden: www.werkstatträte-deutschland.de/sites/default/files/download-dokumente/basis-geld-wrd-2019-november.pdf

 

Das Basisgeld ermöglicht durch ausreichend finanzielle Mittel eine wirkliche gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung. Es entkoppelt das Einkommen von der Arbeitsleistung – anders als dies beim Mindestlohn der Fall wäre. Es ist unkompliziert und soll aus einer Hand ausgezahlt werden. Es befreit die Menschen aus unwürdigen Situationen, die sie zum Teil bei der Beantragung von Grundsicherung erleben.

Und: Es kommt – anders als die aktuelle Forderung nach Mindestlohn – aus dem Kreis der Werkstattbeschäftigten.

 

* Voll erwerbsgemindert ist, wer pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann (vgl. §43 Abs.2 SGB VI).