27.02.2026

Werkstattrat

Info-Heft: SBV

Der Werkstattrat und die Schwer-Behinderten-Vertretung

Leichte Sprache Bild: Frau liest in einem Heft und macht den Daumen nach oben.

Es gibt eine Veränderung:

Ab diesem Jahr dürfen auch die Beschäftigten in Werkstätten die Schwer-Behinderten-Vertretung (SBV) wählen.

Dazu gibt es viel Fragen.

Zum Beispiel

  • Dürfen alle Beschäftigten die SBV wählen?
  • Darf ich mich als Beschäftigte in der Werkstatt auch zur SBV wählen lassen?
  • Was sind die Aufgaben der SBV im vergleich zum Werkstatt-Rat?
  • Ändert sich für den Werkstatt-Rat etwas?

Alle diese Fragen beantworten wir in unserem neuen Info-Heft: Der Werkstatt-Rat und die Schwer-Behinderten-Vertretung.

Wichtig zu wissen: Es handelt sich um die aktuellen Regelungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Das Thema ist neu und es wird viel dazu diskutiert, deshalb kann es noch Veränderungen geben.

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