27.02.2026
Werkstattrat
Info-Heft: SBV
Der Werkstattrat und die Schwer-Behinderten-Vertretung


Es gibt eine Veränderung:
Ab diesem Jahr dürfen auch die Beschäftigten in Werkstätten die Schwer-Behinderten-Vertretung (SBV) wählen.
Dazu gibt es viel Fragen.
Zum Beispiel
- Dürfen alle Beschäftigten die SBV wählen?
- Darf ich mich als Beschäftigte in der Werkstatt auch zur SBV wählen lassen?
- Was sind die Aufgaben der SBV im vergleich zum Werkstatt-Rat?
- Ändert sich für den Werkstatt-Rat etwas?
Alle diese Fragen beantworten wir in unserem neuen Info-Heft: Der Werkstatt-Rat und die Schwer-Behinderten-Vertretung.
Wichtig zu wissen: Es handelt sich um die aktuellen Regelungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Das Thema ist neu und es wird viel dazu diskutiert, deshalb kann es noch Veränderungen geben.
