01.10.2026
Werkstattrat
Es geht los: Wahl SBV in WfbM
Erstmals dürfen auch alle Werkstatt-Beschäftigten die Schwer-Behinderten-Vertretung (SBV) wählen


Am 1. Oktober starten die Wahlen zur Schwer-Behinderten-Vertretung (SBV).
Und seit einem Gerichts-Urteil ist nun klar: ALLE schwerbehinderten Werkstatt-Beschäftigten dürfen die SBV wählen!
Die SBV vertritt die Interessen aller schwerbehinderten Menschen in einem Betrieb gegenüber der Geschäfts-Führung.
Informiert euch in eurer Werkstatt:
- Wann findet die Wahl statt?
- Wer kandidiert für die Wahl?
- Stehe ich als schwerbehinderter Werkstatt-Beschäftigter auch im Wähler-Verzeichnis?
Werkstatträte Deuschland e.V. hat dieses Jahr eine Broschüre zu dem Thema veröffentlicht.
Die Broschüre heißt:
Der Werkstatt-Rat und die Schwer-Behinderten-Vertretung
Die Broschüre findet ihr unter dem roten Button unten.
In der Broschüre geht es um das Wahl-Recht der Beschäftigten und um die Zusammen-Arbeit zwischen Werkstattrat und Schwer-Behinderten-Vertretung.
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