01.10.2026

Werkstattrat

Es geht los: Wahl SBV in WfbM

Erstmals dürfen auch alle Werkstatt-Beschäftigten die Schwer-Behinderten-Vertretung (SBV) wählen

Leichte Spreche Bild - Mann sitzt in einer Wahlkabine

Am 1. Oktober starten die Wahlen zur Schwer-Behinderten-Vertretung (SBV).

Und seit einem Gerichts-Urteil ist nun klar: ALLE schwerbehinderten Werkstatt-Beschäftigten dürfen die SBV wählen!

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Die SBV vertritt die Interessen aller schwerbehinderten Menschen in einem Betrieb gegenüber der Geschäfts-Führung.

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Informiert euch in eurer Werkstatt:

  • Wann findet die Wahl statt?
  • Wer kandidiert für die Wahl?
  • Stehe ich als schwerbehinderter Werkstatt-Beschäftigter auch im Wähler-Verzeichnis?

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Werkstatträte Deuschland e.V. hat dieses Jahr eine Broschüre zu dem Thema veröffentlicht.

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Die Broschüre heißt:

Der Werkstatt-Rat und die Schwer-Behinderten-Vertretung

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Die Broschüre findet ihr unter dem roten Button unten.

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In der Broschüre geht es um das Wahl-Recht der Beschäftigten und um die Zusammen-Arbeit zwischen Werkstattrat und Schwer-Behinderten-Vertretung.

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