16.10.2026
Werkstattlohn
Mahn-Wache in Münster
Werkstatträte unterstützen Jürgen Linnemann bei der Klage auf Mindest-Lohn


Am 15.10.2026 fand der zweite Verhandlungs-Tag der Klage auf Mindes-Lohn in Münster statt.
Jürgen Linnemann - ein Werkstatt-Beschäftigter - klagt auf den regulären Arbeitnehmer-Status.
Der reguläre Arbeitnehmer*innen-Status und der Mindest-Lohn sind untrennbar miteinander verknüpft.
Er wird dabei von den Sozialhelden e.V. und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) e.V. unterstützt.
Zahlreiche Werkstatträte fuhren zum Gerichts-Termin, um Jürgen Linnemann zur Seite zu stehen.
Die LAG WR Nordrhein-Westfalen organisierte eine Mahn-Wache vor dem Gericht.
Ein Ergebnis gibt es allerdings noch nicht - die Verhandlung wurde auf einen anderen Termin vertagt.
Werkstatträte Deutschland e.V. zeigt sich solidarisch mit Linnemann und mahnt sogleich, denn
- der Mindest-Lohn kann von den Werkstätten nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden.
- mit dem Arbeitnehmer*innen-Status würden Schutz-Rechte wegfallen.
Hierfür müssen unbedingt Lösungen gefunden werden!
Werkstatträte Deutschland e.V. fordert deshalb eine schnelle politische Lösung rund um die Entgelt-Frage.
Weitere Infos unter #Wir verdienen mehr
Dirk Fensterseifer - Vorstands-Mitglied bei Werkstatträte Deutschland e.V. - hat eine Presse-Mitteilung zur Gerichts-Verhandlung verfasst.
