16.10.2026

Werkstattlohn

Mahn-Wache in Münster

Werkstatträte unterstützen Jürgen Linnemann bei der Klage auf Mindest-Lohn

Werkstatträte demonstrieren sie halten Transparente hoch

Am 15.10.2026 fand der zweite Verhandlungs-Tag der Klage auf Mindes-Lohn in Münster statt.

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Jürgen Linnemann - ein Werkstatt-Beschäftigter - klagt auf den regulären Arbeitnehmer-Status.

Der reguläre Arbeitnehmer*innen-Status und der Mindest-Lohn sind untrennbar miteinander verknüpft.

Er wird dabei von den Sozialhelden e.V. und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) e.V. unterstützt.

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Zahlreiche Werkstatträte fuhren zum Gerichts-Termin, um Jürgen Linnemann zur Seite zu stehen.

Die LAG WR Nordrhein-Westfalen organisierte eine Mahn-Wache vor dem Gericht.

Ein Ergebnis gibt es allerdings noch nicht - die Verhandlung wurde auf einen anderen Termin vertagt.

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Werkstatträte Deutschland e.V. zeigt sich solidarisch mit Linnemann und mahnt sogleich, denn

  • der Mindest-Lohn kann von den Werkstätten nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden.
  • mit dem Arbeitnehmer*innen-Status würden Schutz-Rechte wegfallen.

Hierfür müssen unbedingt Lösungen gefunden werden!

Werkstatträte Deutschland e.V. fordert deshalb eine schnelle politische Lösung rund um die Entgelt-Frage.

Weitere Infos unter #Wir verdienen mehr

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Dirk Fensterseifer - Vorstands-Mitglied bei Werkstatträte Deutschland e.V. - hat eine Presse-Mitteilung zur Gerichts-Verhandlung verfasst.

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