Neue Grundbetrageserhöhung

Belastung für das Lohn-System in Werkstätten.

Das Bundes-Kabinett hat die BaföG-Sätze erhöht.

Das BaföG und der Grund-Betrag in Werkstätten sind miteinander gekoppelt.

Das heißt: Wenn das BaföG steigt, steigt auch der Grund-Betrag.

Hört sich erstmal gut an. Hat aber in der Vergangenheit schon zu viel Unmut bei Werkstatt-Beschäftigten geführt.

Denn viele Werkstätten haben nicht die wirtschaftliche Kraft die Erhöhung umzusetzen. 

Das führt dazu, dass zwar der Grund-Betrag höher wird, aber gleichzeitig der Steigerungs-Betrag gekürzt wird.

Letztendlich haben die Werkstatt-Beschäftigten dann keinen Cent mehr in der Tasche.

Der Politik ist diese Problem schon lange bekannt.

Werkstatträte Deutschland hat in der Vergangenheit oft darauf hingewiesen.

Eine Koppelung finden wir grundsätzlich gut. Aber die Koppelung muss an einen staatlich finanzierten Lohn-Baustein gebunden werden.

Dann hätten die Beschäftigten wirklich etwas davon!

Lesen Sie für weitere Informationen die Stellungnahme der BAG WfbM.