20.06.2024

Politik

Neue Grund­betrags­erhöhung

Belastung für das Lohnsystem in Werkstätten

Das Bundes-Kabinett hat die BaföG-Sätze erhöht.

Das BaföG und der Grund-Betrag in Werkstätten sind miteinander gekoppelt.

Das heißt: Wenn das BaföG steigt, steigt auch der Grund-Betrag.

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Hört sich erstmal gut an. Hat aber in der Vergangenheit schon zu viel Unmut bei Werkstatt-Beschäftigten geführt.

Denn viele Werkstätten haben nicht die wirtschaftliche Kraft die Erhöhung umzusetzen.

Das führt dazu, dass zwar der Grund-Betrag höher wird, aber gleichzeitig der Steigerungs-Betrag gekürzt wird.

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Letztendlich haben die Werkstatt-Beschäftigten dann keinen Cent mehr in der Tasche.

Der Politik ist diese Problem schon lange bekannt.

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Werkstatträte Deutschland hat in der Vergangenheit oft darauf hingewiesen.
Eine Koppelung finden wir grundsätzlich gut. Aber die Koppelung muss an einen staatlich finanzierten Lohn-Baustein gebunden werden.

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Dann hätten die Beschäftigten wirklich etwas davon!

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Lesen Sie hier für weitere Informationen die Stellungnahme der BAG WfbM.

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