29.04.2025
Daten und Berichte
Ausgleichs-Abgabe und Aktions-Plan
Ergebnisse aus einer Untersuchung


Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im letzten Jahr einen Aktions-Plan rund um das Thema Übergänge aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeits-Markt geschrieben.
In dem Aktions-Plan stehen viele Dinge, wie Übergänge gefördert werden können.
Ein Thema im Aktions-Plan ist die Ausgleichs-Abgabe.
Momentan ist es so:
Firmen und Unternehmen müssen eine Ausgleichs-Abgabe zahlen, wenn sie nicht genug Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Die Firmen und Unternehmen können die Ausgleichs-Abgabe verringern, wenn sie Arbeits-Aufträge an Werkstätten vergeben.
Im Aktionsplan des BMAS steht:
Diese Möglichkeit solle es für Firmen und Unternehmen in Zukunft nicht mehr geben.
Das BMAS möchte so erreichen, dass mehr Menschen direkt in Firmen und Unternehmen angestellt werden. Zum Beispiel mit dem Budget für Arbeit.
Es ist gut, wenn mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
Wenn Firmen und Unternehmen ihre Aufträge an Werkstätten nicht mehr anrechnen können, kann das aber für die Menschen, die weiter in Werkstätten arbeiten möchten, schlechte Auswirkungen haben.
Bisher konnte keiner sagen, wie stark sich das auf den Lohn der Beschäftigten auswirkt.
Die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) hat deshalb eine Untersuchung machen lassen.
Die Untersuchung sagt:
Es könnte passieren, dass die Werkstätten 30% weniger Geld erwirtschaften können.
Das betrifft das Geld, das direkt an die Beschäftigten gezahlt wird.
Das heißt die Beschäftigten würden dann weniger Geld bekommen.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Firmen und Unternehmen weiterhin ihre Aufträge an Werkstätten auf die Ausgleichs-Abgabe anrechnen können.
Auch im neuen Koalitions-Vertrag steht: Der Lohn der Beschäftigten soll verbessert werden!
Wir sagen:
Es gibt zahlreiche bessere Möglichkeiten, wie Übergänge gefördert werden können.