Neues zur Corona-Krise

Mittlerweile gibt es in allen Bundesländern Regelungen, die die Ausbreitung des Corona-Virus einschränken sollen. Diese Regelungen betreffen auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Die meisten Werkkstätten dürfen in diesen Tagen nicht mehr von den Kolleginnen und Kollegen betreten werden. Aber es gibt auch Ausnahmen.
Zum Beispiel für Menschen, deren Betreuung oder Pflege nicht anders organisiert werden kann, oder für Menschen, die die Tagesstruktur einer Einrichtung benötigen.
Werkstätten, die für das Gesundheitswesen produzieren (zum Beispiel medizinische Schutzkleidung), sind in manchen Bundesländern sogar von einer Schließung ausgenommen, wenn die zurzeit scharfen hygienischen Bestimmungen eingehalten werden können.

Wenn Sie wissen möchten, welche Regelungen bei Ihnen gelten, dann klicken Sie auf Ihr Bundesland.
Die Verordnungen der Bundesländer sind in schwerer Sprache.

 

Stand 24.03.2020