Die WMVO feiert Geburtstag

Vor genau 20 Jahren am 25. Juni 2001 trat die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) in Kraft. Bis dahin war es ein langer Weg – über 20 Jahre wurde daran gearbeitet eine gesetzliche Regelung für die Mitwirkung und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten in die Tat umzusetzen.

Ein Bild von einem Geburtstagskuchen

Seitdem muss es in jeder Werkstatt einen Werkstattrat geben, der im Interesse der Beschäftigten zunächst nur MITWIRKEN durfte. Werkstatträte Deutschland e.V. hat sich bereits frühzeitig für MITBESTIMMUGSRECHTE des Werkstattrates eingesetzt. Im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben wir dieses Ziel 2017 zumindest teilweise erreicht – in einigen Bereichen darf der Werkstattrat seitdem Mitbestimmen. Gleichzeitig wurden auch die Frauenbeauftragten in die WMVO mit aufgenommen – ein riesiger Erfolg und weiterer Meilenstein für die Selbstvertretung von Werkstattbeschäftigten.

Die WMVO ist eine große Errungenschaft mit weitreichenden Rechten und Pflichten, um die uns viele Selbstvertreter*innen von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland beneiden. Die WMVO regelt unter anderem klar die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die Beschäftigten in Werkstätten gegenüber der Leitung eingeräumt werden. Auch für den Fall der Streitigkeit zwischen Werkstattrat und Werkstattleitung wurde bereits vor 20 Jahren die Vermittlungsstelle vorgesehen.

Gleichzeitig stellen wir fest, dass auch nach 20 Jahren die WMVO nicht überall gut umgesetzt und gelebt wird. Nicht alle Werkstätten haben verinnerlicht, dass der Werkstattrat in viele Entscheidungen eingebunden werden muss. Hier wird von den Werkstätten die Mitwirkung und Mitbestimmung entweder komplett ignoriert oder vermeintliche Schlupflöcher gesucht, um die Rechte auszuhebeln. Besonders deutlich und sichtbar wurden diese Probleme während der Corona-Krise, denn auch und gerade in Krisenzeiten gelten die Regelungen der WMVO.

Die im demokratischen Prozess gewählten Selbstvertreter*innen der Beschäftigten in Werkstätten haben sich – gestärkt durch die WMVO – auch in allen Bundesländern auf Landesebene organisiert und vertreten hier die Interessen der Beschäftigten nach innen und außen. Auf Bundesebene sieht sich Werkstatträte Deutschland e.V. als die demokratisch legitimierte Interessenvertretung der Belange der Werkstatbeschäftigten in Deutschland.

Zum Geburtstag wünscht man alles Gute für das neue Lebensjahr. Wir wünschen der WMVO, dass sie sich weiterentwickelt und nicht stehen bleibt. Aus der Praxis sehen wir weiteren Verbesserungsbedarf und werden diesen auch weiterhin einfordern.

Wir sind fest davon überzeugt, dass nur ein starker und gut unterstützter Werkstattrat die Qualität und Zukunftsfähigkeit der Werkstatt deutlich erhöht.