Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Eine gemeinsame Stellungnahme von Werkstatträte Deutschland e.V. und der BAG WfbM zur Staatenprüfung der Bundesrepublik Deutschland.

Im Jahr 2019 wird Deutschland zum wiederholten Male zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft. Die vereinten Nationen (UN) werden die deutsche Regierung fragen, was sie zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung in den letzten 4 Jahren unternommen hat.

Zu diesem Anlass haben die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM) und Werkstatträte Deutschland e.V. eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht.
Beiden Vereinen geht es darum, die Berechtigung der Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Deutschland zu begründen und die Weiterentwicklung der Werkstattleistung im Sinne der Menschen mit Behinderung darzustellen.

Werkstatträte Deutschland e.V. und die BAG WfbM fordern, dass während des Prozesses des Staatenberichts von 2019 – im Gegensatz zum letzten Staatenbericht – auch ihre Stimme gehört wird.

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme.