Information für Erwerbs-Minderungs-Rentner

Die Information ist wichtig für Beschäftigte, die 

- Erwerbsminderungsrente und zusätzlich

- Grundsicherung oder Wohngeld 

bekommen.

 

Vielleicht haben die Personen Anspruch auf den sogenannte Grundrenten-Freibetrag.

Grundrenten-Freibetrag bedeutet, dass man vielleicht mehr Grundsicherung oder Wohngeld bekommen kann.

Man muss einen Antrag beim zuständigen Amt stellen.

Wenn man den Antrag bis zum 31. Dezember 2022 stellt, bekommt man das Geld vielleicht rückwirkend für das Jahr 2022.

Wenn man den Antrag ab 1. Januar 2023 stellt, gilt die Regelung ab 2023.

 

Das Amt muss prüfen, ob ihr einen Anspruch habt.

Von Werkstatträte Deutschland e.V. ist das nur ein Hinweis.

Wir können nicht prüfen, ob ihr das Geld bekommt.

 

Sprecht dazu in Eurer Werkstatt am besten mit dem sozialen Dienst.

Oder informiert Euch bei Eurem Amt oder einer Beratungsstelle.

 

Weiterführende Informationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales in schwerer Sprache findet Ihr hier 

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Leistungen-Gesetzliche-Rentenversicherung/Grundrente/Fragen-und-Antworten-Grundrente/fragen-und-antworten-grundrente-art.html