Grund-Betrags-Erhöhung 2023
Neue Information zur Erhöhung des Grund-Betrages.
Der Grund-Betrag in der Werkstatt ist am Ausbildungs-Geld gekoppelt.
Schon vor einigen Jahren wurde eine Erhöhung des Ausbildungs-Geldes beschlossen.
Damit erhöht sich auch der Grund-Betrag.
Das ist erstmal eine gute Sache.
Aber die Erhöhung des Grund-Betrags muss in den Werkstätten erwirtschaftet werden.
Nicht überall war das so einfach möglich.
Es gab die Sorge, dass zwar der Grund-Betrag höher wird, dafür aber der Steigerungs-Betrag weniger.
Am Ende würde dann das Entgelt gleichbleiben.
Es wurde eine Regelung geschaffen, dass der Grund-Betrag in mehreren Stufen erhöht werden soll.
Ab 2023 sollte der Grund-Betrag dann letztmalig auf 119 Euro erhöht werden.
Nun plant der Bundestag im Mai aber das Bafög zu erhöhen.
Das Bafög, das Ausbildungs-Geld und der Grund-Betrag sind miteinander verbunden.
Das bedeutet, dass der Grund-Betrag ab 2023 auf 125 Euro steigt.
Wenn nun der Grund-Betrag anstatt auf 119 Euro auf 125 Euro steigt, muss in der Werkstatt noch mehr erwirtschaftet werden.
Wir befürchten, dass dann bei vielen Werkstattbeschäftigten der Steigerungs-Betrag gekürzt wird.
Wir finden das sehr ungerecht.
Das Entgelt-System in den Werkstätten ist sehr ungerecht.
Es muss sich dringend etwas ändern.