Handreichung der BAG WfbM „Frauenbeauftragte in Werkstätten“

Zeitgleich mit den Wahlen zum Werkstattrat werden in diesem Jahr auch wieder die Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen gewählt.

Die Frauenbeauftragten stehen nach wie vor vor großen Herausforderungen in den Werkstätten.

Die BAG WfbM hat deshalb die Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen“ entwickelt, um die Arbeit der Frauenbeauftragten in den Werkstätten zu fördern.

Da die Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten“ viel positive Resonanz hervorgerufen hat, wurde sie nun von der BAG WfbM in Leichte Sprache übersetzt.

Die BAG WfbM möchte damit die Zusammenarbeit von Werkstätten und Frauenbeauftragten weiter stärken. Die Handreichung enthält einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Frauenbeauftragten und Werkstätten. Sie hat einen „dynamischen“ Charakter und wird bei Bedarf durch die BAG WfbM aktualisiert.

Die Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten“ in Leichter Sprache kann hier heruntergeladen werden.

Die Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten“ in Schwerer Sprache kann hier heruntergeladen werden.