Auch für 2021 gibt es Geld zur Sicherung der Entgelte in Werkstätten

Seit Ende Juni ist jetzt sicher, dass es pandemiebedingt weitere Gelder aus dem Ausgleichfond zur Sicherung der Werkstattentgelte geben wird.

Auch in 2021 sind durch die Pandemie viele Werkstätten weiterhin in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Deshalb mussten einige Werkstätten Entgeltkürzungen vornehmen, da die Regeln für das Kurzarbeitergeld in Werkstätten nicht gelten.

Genau wie im Jahr 2020 gibt es jetzt eine sogenannte Rechtsverordnung, die Geld für notleidende Werkstätten aus den Einnahmen des Ausgleichsfond zur Verfügung stellt.

Der Bund stellt in jedem Bundesland 10% der Mittel aus dem Fond zur Verfügung. Jedes Integrationsamt entscheidet dann selbstständig, wie es diese Gelder an die Werkstätten verteilt. Das Ziel ist Entgeltkürzungen zu vermeiden. Im Jahr 2020 waren dies für ganz Deutschland 58 Mio. Euro. Trotz dieser Summe mussten ca. 20% der Werkstätten Entgeltkürzungen vornehmen.

Aufgrund der unterschiedlichen Beantragungsprobleme in den Bundesländern in 2020, hatte sich Werksatträte Deutschland eine einheitliche Lösung für alle Bundesländer gewünscht. Weiter befürchten wir, dass die Gelder auch in diesem Jahr nicht ausreichen werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und damit auch für die Entgelte der Beschäftigten ausgleichen zu können.

Wir fordern alle Werkstätten auf, vor geplanten Kürzungen der Entgelte, die Möglichkeiten dieses „Rettungsfond“ auszuschöpfen.

Hier finden Sie die Rechtsverordnung der Bundesregierung.