Werkstattrats-Wahlen 2021: Bundes-Tag stimmt Brief-Wahl zu!

Der Bundes-Tag hat in seiner Sitzung am 22. April 2021 das Teilhabe-Stärkungs-Gesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringen.
Hier wurde unter anderem eine Neuregelung in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) eingeführt.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Krise (COVID-19 Pandemie) befürchtete Werkstatträte Deutschland e.V. Probleme bei der ordnungsgemäßen Durchführung der diesjährigen Wahlen zur Frauen-Beauftragten und zum Werkstatt-Rat.
Daher regten wir beim Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine rechtliche Klarstellung in der WMVO an.

Im neuen § 40b WMVO wird dem Wahl-Vorstand jetzt die Möglichkeit gegeben, die Stimmen-Abgabe auch als Brief-Wahl zu erlauben.
In der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMV) war dies bereits geregelt.

Werkstatträte Deutschland e.V. begrüßt diese Neuregelung, da nun alle Beschäftigten in der Werkstatt unabhängig von ihrem persönlichen Infektions-Risiko an den Wahlen teilnehmen können.
Grundsätzlich hätte sich Werkstatträte Deutschland e.V. eine dauerhafte Regelung zur Brief-Wahl gewünscht, damit auch für künftige Wahlen diese Möglichkeit bestehen bleibt.

Der Bundesrat muss dieser Änderung noch zustimmen. Dies gilt aber als Formsache.