Stellungnahme zum Art. 27 UN-BRK

In Kürze wird vom 22.03. bis 26.03.2021 der Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei den Vereinten Nationen zusammen kommen.
Dieser Fachausschuss kümmert sich um die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Diesmal möchte der Fachausschuss einen sogenannten „Generellen Kommentar“ zum Art. 27 der UN BRK erstellen, der sich mit dem Thema Arbeit und Beschäftigung befasst.

Alle Vertragsstaaten und Organisationen, die mit diesem Thema zu tun haben, dürfen sich mit schriftlichen Stellungnahmen an der Diskussion beteiligen. Werkstatträte Deutschland hat hierzu eine Stellungnahme an den Fachauschuss geschickt. Leider dürfen diese Stellungnahmen nur in Englisch, Französisch oder Spanisch eingereicht werden. Deshalb ist unsere Stellungnahme in Englisch.

Wir haben im Kern geschrieben:

  • Das wir einen inklusiven Arbeitsmarkt begrüßen, jedoch nicht die unmittelbare Abschaffung von Werkstätten befürworten. Für Inklusion müssen sich alle Akteure des Arbeitsmarktes engagieren, wie auch Politik und Gesellschaft. Mindestens in der Phase der Veränderung wäre es verantwortungslos, ein existierendes Unterstützungssystem abzuschaffen und die Betroffenen in Werkstätten sich selbst zu überlassen.
     
  • Wir unterstützen die Forderung, dass es keinen Unterschied bei der Bezahlung zwischen behinderten und nicht-behinderten Menschen geben darf. Gleiche Bezahlung für die gleiche Arbeit. Jeder Mensch sollte von seinem Einkommen auskömmlich leben können.
     
  • Starke Selbstvertretung in Werkstätten – eine starke Vertretung der Interessen von Beschäftigten durch Beschäftigte in einer Werkstatt hilft bei der Gestaltung des Wandels zu einem inklusiven Arbeitsmarkt und führt zu unmittelbaren Verbesserungen in den Einrichtungen. „Redet nicht über uns, sondern mit uns“ ist hier der Leitgedanke. Werkstattbeschäftigte können und müssen bei dem Veränderungsprozess angemessen beteiligt werden.

Die Stellungnahme im Detail in englischer Sprache finden Sie HIER.