Werkstattversammlung und Mitbestimmungsrecht bei Entgeltkürzungen

Jetzt im Herbst und Winter finden normalerweise in vielen Werkstätten die Werkstattversammlungen des Werkstattrates statt. Doch in diesem Jahr ist vieles anders.
Wir haben juristisch prüfen lassen, ob die Werkstattversammlung dieses Jahr stattfinden muss und unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.
Beauftragt haben wir Carola Veit, Rechtsanwältin und Präsidentin der Hamburger Bürgerschaft.
Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit Teilversammlungen oder der audiovisuellen (per Video) Versammlungen.

Das ausführliche Ergebnis kann HIER nachgelesen werden.

Wir haben außerdem prüfen lassen, ob der Werkstattrat ein Mitbestimmungsrecht bei Entgeltkürzungen hat. Leider haben das einige Werkstätten angezweifelt.
Das Ergebnis ist eindeutig:

Die Frage von Entgeltkürzungen unterliegt gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 WMVO der Mitbestimmung.

Die Begründung kann im Text ab Seite 7 nachgelesen werden.