Sicherung der Beschäftigtenentgelte

Werkstatträte Deutschland freut sich mitteilen zu können, dass die Politik entschieden hat, die Entgelte von Werkstattbeschäftigten zu sichern. Dazu hat das Bundeskabinett eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) beschlossen. Die neue Regelung soll am 03. Juli 2020 im Bundesrat bestätigt werden und wird dann rechtsgültig.

Wenn die Änderung der SchbAV durchgesetzt wird, sollten rund 70 Mio € für die Sicherung der Beschäftigtenentgelte zur Verfügung stehen. Der Bund verzichtet auf einen Teil der Ausgleichsabgabe, wodurch die 70 Mio. € bei den Ländern verbleiben und ausschließlich für die Absicherung der Beschäftigtenentgelte genutzt werden sollen. Die Integrationsämter werden dieses Geld vermutlich nach Bedürftigkeit an Werkstätten und andere Leistungsanbieter verteilen. Die Kriterien zur Verteilung der Gelder müssen noch entwickelt werden. Fest steht aber, dass das Geld an die Einrichtungen gehen soll, die die Entgelte der Beschäftigten nicht (mehr) zahlen können.

Werkstatträte Deutschland, die LAG WR und weitere Partner haben sich in den letzten Wochen sehr für eine Lösung der Entgeltproblematik eingesetzt.
Wir sind sehr froh, dass nun eine Lösung gefunden wurde.

Mehr Informationen finden Sie HIER.