Infos zu Corona und Werkstätten von der BAG WfbMF

Es gibt viele Veränderungen in der Werkstättenszene aufgrund des Corona-Virus.
Das wirft viele Fragen auf.
Beschäftigte fragen sich zum Beispiel, ob und wie lange noch ihr Arbeitsentgelt in voller Höhe gezahlt wird.
Werkstätten fragen sich, ob sie Erstattungsansprüche aufgrund des Beschäftigungsverbots in ihren Werkstätten haben.

Lesen Sie HIER dazu und zu weiteren Fragen die rechtliche Einschätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (BAG WfbM).
Die BAG WfbM ist die Interessenvertretung der Werkstätten, die regelmäßig zu verschiedenen Sachverhalten juristische Einschätzungen abgibt.

Sollten Sie selbst in den dazugehörigen Gesetzesblättern nachlesen wollen, können Sie sie hier finden:


Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite (Informationsschutzgesetz)


Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)