Sicherung der Entgelte

Am 03.07.2020 stimmte der Bundesrat einer Änderung in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung zu. Damit ist nun der Weg frei für die Sicherung der Beschäftigtenentgelte in Werkstätten.

Der Bund verzichtet mit dieser Änderung der Verordnung auf die Hälfte der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe in diesem Jahr und belässt dieses Geld bei den Ländern. Es stehen somit ca. 70 Mio. Euro zur Verfügung, die ausschließlich für die Beschäftigtenentgelte verwendet werden dürfen.

Die Integrationsämter sollen das Geld an bedürftige Werkstätten verteilen. Dabei ist es den Integrationsämtern überlassen, Anspruchskriterien und Nachweisregelungen zu entwickeln.

Die Regelung greift rückwirkend zum 01. März 2020. Werkstatträte Deutschland e.V. freut sich über diese Lösung der Entgeltproblematik in Werkstätten.

Leider ist absehbar, dass dieses Geld nicht ausreichen wird, damit alle Beschäftigten in Deutschland ihr volles Werkstattentgelt erhalten können. Schnelle und kreative Lösungen von Ländern, Kommunen und Werkstätten sind gefragt, damit Entgeltkürzungen in Werkstätten zeitnah ein Ende haben.