Änderung WMVO 03.07.2020

Am Freitag, den 03.07.2020, hat der Bundesrat einer Änderung der Werkstättenmitwirkungsverordnung (kurz WMVO) zusammen mit der „Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ zugestimmt. Zuvor hatte am 18.06.20 bereits der Bundestag zugestimmt. Zur Abstimmung gebracht wurde die Beschlussempfehlung vom Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Der neuen Regelung nach wird die Finanzierung der Bundesinteressenvertretung der Werkstattbeschäftigten in Deutschland ab 2021 direkt über die Eingliederungshilfeträger der Länder laufen. Immer zum 01.02. eines Jahres wird Werkstatträte Deutschland sein Geld dann über die Eingliederungshilfeträger der Länder beziehen und nicht wie bisher über die Werkstätten. Gleiches gilt auch für die Träger der Unfallversicherung, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe.

Die Höhe der Finanzierung beträgt 1,81 Euro pro Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt pro Jahr. Es ist eine jährliche Anpassung dieses Betrages vorgesehen, die den gleichen Regelungen unterliegt wie die Anpassung der Ausgleichsabgabe.

Werkstatträte Deutschland e.V. freut sich außerordentlich, dass die langjährigen Bemühungen um eine Änderung der WMVO endlich Früchte tragen. 2019 und 2020 hatte sich gezeigt, dass die Finanzierung des Vereins über die Werkstätten (so wie es bisher in der WMVO geregelt war), die diese Kosten über die Kostenträger refinanziert bekommen sollten, nicht funktioniert.

Wir bedanken uns bei allen Mitstreitern, die sich mit uns in diesen langwierigen und schwierigen Änderungsprozess eingelassen haben. Ausdrücklich hervorheben möchten wir dabei die BAG WfbM, die uns von Anfang an unterstütze und an unserer Seite stand.