Mitwirkung und Mitbestimmung in der Corona-Zeit

Gerade jetzt in der Corona-Zeit ist die Arbeit des Werkstattrates besonders wichtig.

Gleichzeitig ist die Arbeit des Werkstattrates jetzt besonders schwierig.

Momentan sind die meisten Werkstatträte nicht in der Werkstatt, weil die Werkstätten geschlossen sind.
Trotzdem werden in vielen Werkstätten gerade wichtige Entscheidungen getroffen.

Für den Werkstattrat ist es wichtig zu wissen:

Der Werkstattrat hat weiterhin das Recht auf Mitwirkung und Mitbestimmung.

Die Werkstatt kann nicht sagen, dass die Mitwirkung und Mitbestimmung jetzt nicht gilt.
Die Regeln zur Mitwirkung und Mitbestimmung stehen in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO).
Diese Regeln gelten auch in der Corona-Zeit.
Die Werkstatt muss den Werkstattrat in die Entscheidungen einbinden.

Aber: Der Werkstattrat kann auch selbst aktiv werden.
Er kann in der Werkstatt anrufen und fragen, ob etwas anliegt.
Oder er kann anrufen und seine Ideen und Meinungen sagen.

Die Arbeit des Werkstattrates ist jetzt besonders wichtig!