EUTB

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wurde entfristet und wird auch über den Projektzeitraum bis 2022 hinweg dauerhaft finanziert. So hat es der Bundesrat am 29.11.2019 entschieden, als er dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zustimmte.
Für Menschen mit Behinderung ist dies ein Grund zur Freude, hat sich die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) seit der Einführung 2018 doch sehr gut entwickelt.

Die EUTB ist ein unabhängiges Beratungsangebot von Menschen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung. Ziel der EUTB ist es, Menschen mit Behinderung oder solchen die von Behinderung bedroht sind, wie auch deren Angehörige dabei zu unterstützen, ihre Teilhabemöglichkeiten wahrzunehmen.
Die EUTB wurde im Zuge des BTHG entwickelt. Daher entstanden diese neuen und unentgeltlichen Beratungsangebote erst seit Januar 2018. Auf Projektbasis wurden vielerorts Anträge gestellt, die dann durch eine Bewilligung in der Gründung von EUTB-Beratungsstellen mündeten.
Natürlich verlief der Anfang auch hier nicht reibungslos. Es gab Antragstellungen, die das Kernelement dieses Beratungsangebots missachteten und anstelle von Menschen mit Behinderung studierte Fachleute als Berater in die Konzeption aufnahmen. Weiterhin gab es in einigen EUTB auch erst Schwierigkeiten während des laufenden Betriebs. So kündigten Menschen mit Behinderung ihre Beratertätigkeit bei der EUTB, die dadurch in einen Personalengpass rutschten.

Um die Entwicklung der EUTBs genau beobachten und bewerten zu können, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mehrere Einrichtungen damit beauftragt eine Evaluation der EUTB durchzuführen. Beteiligt an dieser Untersuchung sind die Prognos AG, das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH und die Humboldt-Universität zu Berlin.
Die Evaluation hat zum Ziel herauszufinden

  • welche Beratungskonzepte in der EUTB besonders gut funktionieren
     
  • welche Zielgruppen besonders gut angesprochen werden
     
  • welchen Einfluss die Beratung durch Menschen mit Behinderung hat
     
  • wie sich die EUTB-Beratungsangebote von anderen Beratungsangeboten unterschieden
     

Die Arbeit des Evaluationsteams wird wiederum von einem Beirat begleitet. Werkstatträte Deutschland ist ein Teil dieses Beirats, der noch bis Ende 2022 tätig sein wird. Es ist unsere Aufgabe, den Wissenschaftlern und Evaluatoren kritisch auf die Finger zu schauen, aber auch Ihnen Hilfe und Rat bei behinderungsspezifischen Fragen zu geben. So konnten wir uns gut bei der Frage einbringen, wie Menschen mit Lern- und geistigen Einschränkungen gut erreicht werden können.

Grundsätzlich ist leider festzustellen, dass zum derzeitigen Zeitpunkt nur selten die Menschen mit kognitiven und Lernbeeinträchtigungen den Weg in die EUTB finden. Genauso selten finden die Menschen aus Einrichtungen wie Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Wohnheimen den Weg in die EUTB. Wir finden das sehr schade.

Wir von Werkstatträte Deutschland möchten daher alle Menschen mit Behinderung ermutigen, das Angebot der EUTB wahrzunehmen.
Die EUTB ist ein unabhängiges Beratungsangebot für alle Menschen mit Behinderung – egal welche Behinderung die Person hat und aus welchen Lebensumständen sie kommt!