Basisgeld

Und wieder ist ein Schritt gegen die Armut und für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung getan. Am 25.06.2019 stimmte die Mehrheit der Mitgliederversammlung von Werkstatträte Deutschland für das "Basisgeld zur Gleichstellung dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen".

Das Basisgeld entstand aus dem „Grundeinkommen für voll erwerbsgeminderte Personen“. Am Grundeinkommen arbeitete eine Arbeitsgruppe von Werkstatträte Deutschland über ein Jahr lang. Das Grundeinkommen entsprach 70% des gesamtdeutschen Durchschnittverdienstes und sollte allen Menschen mit einer dauerhaften Erwerbsminderung zustehen. Gleiches gilt nun für das Basisgeld.

Wieso also ein neuer Name?

Im Frühjahr 2019 diskutierten die Mitglieder und der Vorstand von Werkstatträte Deutschland “das Grundeinkommen für voll erwerbsgeminderte Personen“.
Es gab einige Hinweise und Ideen, wie die Position besser werden könnte.
Unter anderem ging es um den Namen. Vielen Beschäftigten und auch einigen Politikern gefiel der Begriff „Grundeinkommen“ nicht. Sie sagten, das Wort habe einen Beigeschmack. Also wurden andere Begriffe überlegt.
Auf Anhieb gefiel allen der Begriff „Basisgeld“.
Es brauchte nur wenige Diskussionen und schon stand der neue Titel der Entgeltposition von Werkstatträte Deutschland fest

"Basisgeld zur Gleichstellung dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen"

Mit diesem Namen wurde die Position dann auch im Juni 2019 von den Mitgliedern angenommen. Das Positionspapier befindet sich im Downloadbereich und kann HIER gelesen werden.

Wie geht es nun weiter? Werkstatträte Deutschland wurde von der Politik eingeladen an einer neuen Entgeltordnung in Werkstätten mitzuarbeiten. Selbstverständlich wird der Vorstand das Basisgeld in die Diskussion einbringen und versuchen viele Anhänger zu finden.